Wetten erlaubt?

Powerball

Ausländische Lottoanbieter, wie die USA oder Spanien locken oftmals mit riesigen Jackpotsummen. Begehrt sind die vor allem die Spiele “Powerball”, “Mega Millions” oder das spanische Spiel “El Gordo”. Doch als deutscher Spielteilnehmer bewegt man sich rechtlich gesehen in einer undurchsichtigen Grauzone. Was erlaubt ist und bei welchen Anbietern man sich als Deutscher strafbar macht, ist nach wie vor nicht eindeutig geklärt.

Zwischen deutschem und EU – Recht

Tatsache ist, dass ausländische Anbieter keine deutsche Lizenz besitzen und somit unerlaubtes Glücksspiel betreiben. Ausländische Anbieter argumentieren indessen, dass das deutsche Glücksspielgesetz ein Verstoß gegen das europäische Recht ist und der EU-Dienstleistungsfreiheit widerspricht. Fakt ist auch, dass es derzeit keine strafrechtlichen Konsequenzen für Teilnehmer illegalen Glücksspiels gibt. Denn dahingehend sind sich sowohl der Rechtsexperte Prof. Dr. Martin Heger, als auch der Sprecher von Lottoland, Dr. Rolf Stypmann, einig: Das staatliche Glücksspielmonopol ist längst überholt und damit auch das deutsche Glücksspielgesetz.

Der Weg zum Gewinn

Ein Anspruch auf Gewinnauszahlung haben Spieler aus Deutschland jedoch nicht. Denn, was vielen Teilnehmern nicht bewusst ist, sie nehmen nicht an der staatlichen Lottoziehung teil, sondern tippen lediglich bei einem privaten Lottoanbieter auf den Ausgang der staatlichen Lottoziehung. Ob Gewinne ausgezahlt werden, ist abhängig vom privaten Anbieter und seiner Zahlungswilligkeit und -fähigkeit. Sollte es doch einmal zu Unstimmigkeiten mit einem privaten Anbieter aus dem Ausland kommen, hat zumindest Gibraltar als Vorreiter für andere Länder eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Dort können sich Spieler melden, um Gewinnansprüche geltend zu machen. Das Argument, dass Spieler ihre Gewinne oftmals nicht ausgezahlt bekommen und keine Möglichkeit haben rechtlich dagegen vorzugehen, dürfte damit auch widerlegt sein. Spielteilnehmer können sich vor illegalen Anbietern schützen, indem sie sich bei der Wahl eines Onlineanbieters an der sogenannten “White List” orientieren.

Quelle: fr-online.de