Einführung einer Wettbürosteuer

Sportwetten Grevenbroich

Die Stadt Grevenbroich führt ab dem 01. Januar 2017 eine Steuer für Wettbüros ein. Bisher wurde eine solche Steuer nur von Spielhallenbetreibern gezahlt. Die Betreiber von Wettlokalen sollen ab Januar für jede 20 Quadratmeter Fläche 200 Euro zahlen. Monika Stirken-Hohmann, Kämmerin der Stadt Grevenbroich, schätzt die zusätzlichen Einnahmen durch die neue Steuer auf etwa 36.000 Euro.
Eindämmung steht im Vordergrund
Die Stadt möchte mit der Einführung der Wettbürosteuer primär verhindern, dass weitere Wettlokale eröffnet werden. Derzeit gibt es in der Stadt Grevenbroich fünf Wettbüros. Studien zufolge haben Live – Wetten neben Glücksspielautomaten das zweithöchste Suchtpotenzial. Der Bürgermeister der Stadt Grevenbroich, Klaus Krützen, möchte aus diesem Grund die Zahl der Wettbüros eindämmen und damit effektiv gegen Spielsucht vorgehen. Der Steuersatz von 200 Euro für jede angefangenen 20 Quadratmeter ist bisher gängig und wird so bereits in anderen Gemeinden umgesetzt. Die Verabschiedung der Steuer muss nun noch von verschiedenen Ausschüssen genehmigt werden und soll


Keine zusätzlichen Einnahmen durch Wettbüros

Sportwetten

In der sächsischen Landeshauptstadt Dresden werden derzeit 17 Wettbüros betrieben. Aktuell zahlen die Betreiber der Wettstätten jedoch keine Steuern an das Land, denn die sächsische Stadt möchte keine Wettbürosteuer erheben, wie durch den Oberbürgermeister Dirk Hilbert aus der FDP bekannt gegeben wurde.
Wettbürosteuer in NRW
Thomas Blümel, Finanzpolitiker und SPD Stadtrat der Stadt Dresden, verwies in diesem Zusammenhang auf einen Entscheid des Oberlandesgerichts in NRW. Demnach darf die Stadt Dortmund eine Wettbürosteuer erheben, die von Betreibern an das Land NRW gezahlt werden muss. Veranstalter von Sport – und Pferdewetten, in deren Wettbüros Wetten live mitverfolgt werden können, müssen laut dem Gerichtsentscheid die kommunale Steuer an das Land NRW abführen. Dirk Hilbert, Oberbürgermeister der Stadt Dresden, sieht aktuell jedoch keine Möglichkeit für eine Besteuerung von Wettbüros in seiner Stadt, denn die Entscheidung aus NRW ist kein einheitlich rechtsgültiger Entscheid. Ob in Zukunft eine allgemein gültige Wettbürosteuer erhoben werden soll, wird sich durch die


Debatte um neue Steuer

Wettbürosteuer

Seit Mitte letztes Jahres steht die Einführung einer Wettbürosteuer in der Stadt Menden im Gespräch. Nun zeigt sich in erneuten Diskussionen, dass es nach wie vor unklar ist, ob die erweiterte Vergnügungssteuer erhoben werden soll. Während sich die Partei der Linken weiterhin für die Steuer ausspricht gab es vonseiten der Stadtverwaltung Menden Gegenstimmen dazu. Thomas Thiesmann, Fraktionssprecher der Linken, betonte erneut die Bedeutsamkeit einer solchen Vergnügungssteuer im Hinblick auf die Bekämpfung von Spielsucht und Spielerschutz. Laut dem Vertreter der Linken ist die Steuer außerdem ein geeignetes Mittel um das Glücksspiel generell einzudämmen und dem sogenannten „Trading-down“-Effekt entgegenzusteuern der sich zwangsläufig durch die starke Casinozunahme entwickelt.
Steuereinnahmen sind rechtens
Da im Jahr 2014 die Zulässigkeit einer Wettbürosteuer noch unklar war, musste diese vorrangig geprüft werden und konnte nun, fast 2 Jahre später, bestätigt werden. Aufgrund dieser positiven Ausgangslage wurde der Antrag erneut gestellt.
Die Wettbürosteuer würde der Stadt Menden laut den aktuellen Berechnungen 17