Hinter den Kulissen

Studie Spielsucht

Die Vorgaben für Spielhallen sind streng geregelt. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag müssen Mitarbeiter süchtige Spieler erkennen und auf Ihr Verhalten aufmerksam machen. Das besagt zumindest die Theorie. Glaubt man den Behörden werden Spielhallen regelmäßig und bis zu 150 Mal pro Jahr überprüft. Doch wie sieht die Realität aus? Gerhard Meyer, Professor im Bereich Psychologie und Kognitionsforschung, ist der Frage auf den Grund gegangen und hat Spielhallen in Bremen überprüfen lassen.

Ergebnis der Studie

Das Ergebnis dieser Studie ist erschreckend. In Deutschland gibt es 215.000 Spieler, die als pathologische Spieler eingestuft werden. Hinzu kommen laut einer Bundesstudie 241.000 problematische Spieler. Wie gut sich diese schützen lassen können und ob das Personal in Spielhallen rechtzeitig einlenkt, zeigt die neue Studie von Gerhard Meyer. Der Professor hat in Bremen durch Studenten überprüfen lassen, ob die Vorgaben in den Spielhallen eingehalten werden und ob das Personal rechtzeitig einschreitet und süchtige Spieler erkennt und Ihnen Hilfestellungen bietet. Die Studenten zeigten bei Ihrem Spielhallenbesuch ein auffälliges und pathologisches Spielverhalten. Nur in den wenigsten Fällen lenkten Mitarbeiter ein und das, obwohl alle Mitarbeiter nach dem Spielhallengesetz geschult sein müssen.

Schulung der Mitarbeiter ist Voraussetzung

Die Schulung der Mitarbeiter ist eine der Voraussetzungen, um eine Spielhalle betreiben zu können. Spieler sollten demnach auch jederzeit die Möglichkeit haben, sich sperren zu lassen. Die Mitarbeiter sollen die Spieler, die diesen Wunsch äußern, dahingehend unterstützen. Doch wie soll das funktionieren, wenn das gesamte System süchtige Spieler braucht, um dauerhaft rentabel zu sein? Allein 50 bis 80 Prozent der Spielerträge stammen von Spielern mit süchtigen Spielverhalten. Das Ergebnis der Bremer Studie fiel ernüchternd und schlechter als in den Jahren zuvor aus. Im Kampf gegen die Spielsucht geht das Land Hessen mit gutem Beispiel voran.

Quelle: weser-kurier.de